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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Lizenzbedingungen der Softwarehersteller werden in die Überlassungsbedingungen der Newroom Media GmbH einbezogen. Der Leistungs- und Funktionsumfang der gelieferten Software bestimmt sich nach der Produktbeschreibung des Herstellers.

(2) Bestellungen werden für uns bindend durch unsere schriftliche Bestätigung, vorbehaltlose Lieferung oder Rechnungserteilung, Lieferschein oder dergleichen.

(3) Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen.

(4) Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.

(5) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(6) An überlassenen Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält die Newroom Media GmbH das Eigentums- bzw. das Urheberrecht.

(7) Technische Daten und Beschreibungen aus Werbematerialien und/oder Produktbeschreibungen sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich von der Newroom Media GmbH bestätigt werden.

§2 Preise; Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Transportverpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(2) Die Zahlungsmodi entnehmen Sie Ihrer Auftragsbestätigung. Sofern nicht anderes vereinbart ist, hat der Ausgleich ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.

(3) Bei Neukunden oder Käufern aus dem Ausland behalten wir uns vor, diese nur gegen Vorauszahlung zu beliefern.

(4) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir zudem befugt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen. Fällige Geldforderungen sind mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

(6) Besondere Verpackungen, Transportversicherungen, Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben bei Lieferungen ins Ausland trägt der Kunde.

(7) In Geräte- und Softwarepreisen sind Vergütungen für Datenträger, Betriebsmittel, Zubehör, Installation, Einweisungen, Schulungen und Reisekosten nicht enthalten.

§3 Lieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss.

(2) Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Epidemien, Pandemien, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, Verzögerung in der Belieferung mit Rohstoffen oder Maschinen, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefen, berechtigen uns – auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

(3) Der Käufer kann uns drei Monate nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommen wir in Verzug. Hat der Käufer einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, ist dieser bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er uns nach Ablauf der 3- Monats-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hierdurch werden die gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt und zum Schadensersatz weder ausgeschlossen noch eingeschränkt. Wird uns, während wir in Verzug sind, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

(4) Der Käufer ist zur Annahme der Kaufsache verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

(5) Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Der Käufer trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und – termine vom Käufer nicht eingehalten, so sind wir nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

(6) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt; sie gelten als einzelnes Geschäft. Lautet der Auftrag über Lieferungen in mehreren Teilmengen, so wird der Käufer die Ware in annähernd gleichmäßig über die Abnahmezeit verteilten Mengen abrufen und abnehmen. Ist in solchen Fällen die Abnahmezeit nicht ausdrücklich festgelegt, so gilt eine angemessene Frist als vereinbart.

(7) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung seitens des Abnehmers/Kunden voraus.

(8) Bei vereinbarten Schulungsleistungen hat der Kunde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Die Newroom Media GmbH kann ihre Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

§4 Softwareüberlassung

(1) Dem Kunden wird das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software in unveränderter Form selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges in der Bestellung bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät. Die Nutzung auf verändertem oder mehreren Geräten bzw. in einem Netzwerk bedarf der schriftlichen Zustimmung der Newroom Media GmbH.

(2) Die Benutzerdokumentation kann elektronisch gespeichert werden. Eine Vervielfältigung ist nur zum eigenen Gebrauch oder zu Sicherungszwecken zulässig. Die gedruckte Benutzerdokumentation darf nicht vervielfältigt werden.

(3) Die Verantwortung für die Sicherung der Programme und Daten liegt ausschließlich beim Anwender. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf Datenträgern und Dokumentationen dürfen nicht entfernt werden. Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers haben Vorrang vor den Bedingungen der Newroom Media GmbH.

(4) Bei Verstoß gegen die Bedingungen der Softwareüberlassung kann die Newroom Media GmbH das Nutzungsrecht schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr erstattet wird.

§5 Mitwirkung des Kunden

(1) Alle vorbereiteten Maßnahmen zur Installation eines Computersystems lässt der Kunde auf seine Kosten und auf seine Verantwortung durchführen. Mehraufwendungen der Newroom Media GmbH durch fehlerhafte oder unzureichende vorbereitende Maßnahmen trägt der Kunde.

(2) Sind die Maßnahmen nicht rechtzeitig durchgeführt, verlängert sich entsprechend die Frist zur Lieferung bzw. zur Leistung. Das Recht der Newroom Media GmbH aus Annahmeverzug bleibt bestehen. Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung nach Vorgaben der Newroom Media GmbH her. Der Kunde trifft geeignete Maßnahmen für den Fall, dass der Liefergegenstand nicht vertragsgemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden, und zwar insbesondere durch Ausweichverfahren, Datensicherung, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnosen und detaillierte Beschreibungen des Störungsbildes. Daten müssen aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Bei Bedarf stellt der Kunde der Newroom Media GmbH unentgeltlich verschließbare Lagerräume, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal zur Verfügung. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde wirkt insbesondere bei der Spezifikation von Leistungen und Tests mit. Der Newroom Media GmbH wird der Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung ermöglicht. Der Kunde verpflichtet sich nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.

§6 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache bzw. der Muster auf den Käufer über, wenn die Sache bzw. Muster an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.

(2) Eine Transportversicherung schließen wir allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch des Käufers und auf seine Kosten ab.

(3) Transportschäden sind unmittelbar vom Kunden gegenüber dem Transportunternehmen geltend zu machen. Verzögert sich der Versand durch vom Kunden zu vertretende Umstände, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§7 Sachmangelhaftung

(1) Unsere Vorschläge zur Verwendung der Ware erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung für die Tauglichkeit zu einem bestimmten Verwendungszweck, für die Ergebnisse oder für die Freiheit von Schutzrechten Dritter.

(2) Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen 1 Jahr. Der Verkauf von gebrauchten Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung.

(3) Die Ansprüche auf Mangelbeseitigung des Käufers sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch, d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, beschränkt. Wir haben das Wahlrecht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn und soweit eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist. Die Voraussetzungen für die Ausübung des Rücktrittsrechts bestimmen sich nach § 323 BGB.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.

(5) Im Fall der Nachbesserung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, sofern sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

(6) Die Ansprüche des Käufers aus der Sachmangelhaftung setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und rechtzeitig nachgekommen ist.

(7) Mehr- und Minderlieferungen von bis zu 10 % des Auftragsvolumens gelten vom Käufer als genehmigt.

(8) Die Newroom Media GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Beeinträchtigung der Software- und Hardwarefunktionalität auf Grund von höherer Gewalt – Wettereinflüsse (Sonne, Regen, Schnee, Gewitter).

(9) Die Newroom Media GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die dauerhafte Verfügbarkeit einer UMTS/WLAN/LAN Verbindung.

§8 Gewährleistungen

(1) Die Newroom Media GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Liefergegenstände bzw. durchgeführte Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind oder ihnen zugesicherte Eigenschaften nicht fehlen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann eine fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware, Software und Firmware nicht zugesichert werden.

(2) Die Newroom Media GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen der vom Kunden ausgewählten Software seinen Anforderungen genügen oder in der die von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

(3) Der Kunde hat jeden Liefergegenstand unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Gegenstandes schriftlich angezeigt werden.

(4) Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns wegen verborgener Mängel sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung angezeigt werden.

(5) Ist der Liefergegenstand Software, ist die Anweisung zur Umgehung des Softwaremangels eine ausreichende Nachbesserung.

(6) Ist ein reklamierter Mangel nicht feststellbar, trägt der Kunde die Kosten der Untersuchung. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde
– an dem Liefergegenstand unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durchgeführt hat,
– während der Gewährleistungsfrist Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör verwendet, das nicht dem geforderten Qualitätsniveau des Herstellers der Geräte entspricht.

(7) Die Newroom Media GmbH leistet keine Gewähr für Schäden und Störungen, die auf natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler, fehlerhafte bzw. ungeeignete Stromversorgung, Betrieb mit falscher Stromart oder –spannung, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und unterlassener notwendiger bzw. vom Hersteller empfohlener Wartungsarbeiten zurückzuführen sind.

(8) Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummer, Typen-, Herstellerbezeichnungen oder andere den Liefergegenstand individualisierende Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden.

(9) Der Gewährleistungsanspruch verjährt in sechs Monaten nach Lieferdatum bzw. bei Durchführung von Installationsarbeiten oder Serviceleistung sechs Monate nach deren Abnahme.

§9 Herstellergarantie

(1) Ist die Newroom Media GmbH nicht Hersteller eines Liefergegenstandes, gibt die Newroom Media GmbH die vom Hersteller anerkannte Gewährleistung an seinen Kunden weiter. Für die Erfüllung der Gewährleistung des Herstellers steht die Newroom Media GmbH nicht ein.

§10 Unternehmerrückgriff

(1) Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer uns gegenüber seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.

(2) Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

(3) Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§11 Haftungsfreistellung bei Schutzrechtsverletzungen

Sollte uns ein Käufer für die Herstellung von digitalen Content, Produkten oder Aufschriften auf der Ware Firmen-Logos, Schriftzüge etc. zur Verfügung stellen, so wird der Käufer uns wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten oder Marken freistellen.

§12 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf unser Verlangen uns gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes erfolgt stets für uns. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(4) Für den Fall, dass der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§13 Veränderte Verhältnisse beim Käufer

(1) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Käufers wesentlich, verfügt er außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die wir unter Eigentumsvorbehalt geliefert haben oder löst er sein Unternehmen auf, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig stellen, Wechsel auf Kosten des Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiterzuliefern.

(2) Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Käufers oder bei Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder die vorstehenden Rechte geltend zu machen oder gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten.

§14 Werbung

(1) Wir sind berechtigt, an der Kaufsache einen Hinweis auf unser Unternehmen anzubringen.

(2) Wir behalten uns vor, zu Archivierungszwecken und zur eigenen Werbung die verkauften Sachen in unseren Werbemedien abzubilden sowie mit der Geschäftsverbindung zum Käufer zu werben.

§15 Datenschutz

Wir sind berechtigt, sämtliche Daten über den Käufer, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch zu speichern und zu verarbeiten

§16 Gewerbliche Schutzrechte – Urheberrechte Dritter

(1) Die Newroom Media GmbH haftet nicht, wenn die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte bzw. Urheberrechte Dritter verletzt, es sei denn, der Newroom Media GmbH sind entgegenstehende Rechte Dritter bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt.

(2) Die Newroom Media GmbH stellt den Kunden von Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber dem Kunden eines in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gewerblichen Schutzrechts bzw. Urheberrechts infolge der Benutzung des Liefergegenstandes geltend machen, sofern der Kunde die Newroom Media GmbH von der Geltendmachung derartiger Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat und der Newroom Media GmbH sämtliche Regelungen vorbehalten bleiben.

(3) Die Newroom Media GmbH haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechts- bzw. Urheberrechtsverletzungen infolge unsachgemäßer Verwendung der Liefergegenstände oder deren Einsatz in Verbindung mit einem nicht von der Newroom Media GmbH geliefertem Produkt beruhen.

§17 Ausfuhrgenehmigungen

(1) Die Ausfuhr der Liefergegenstände und des technischen Know-Hows kann in- und ausländischen – insbesondere US-amerikanischen – Ausfuhrkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Ausfuhrkontrollbestimmungen zu beachten und diese Verpflichtungen einem eventuellen Abnehmer gleichfalls aufzuerlegen.

§18 Nebenabreden – Vertragsänderungen und -ergänzungen – Form

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

§19 Gerichtsstand – Erfüllungsort – Rechtswahl – Vertragssprache

(1) Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Köln Gerichtsstand. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Wiener UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages hiervon im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch.

§20 Salvatorische Klausel

(1) Wenn der zu diesen Bestimmungen abgeschlossene Vertrag eine Bestimmung enthält, die ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(2) Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das ABG-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der im vorhergehendem Absatz vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

§21 Sonstige Bestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Köln.

(2) Die Newroom Media GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen durch Subunternehmer erfüllen zu lassen.

(3) Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenem Vertrag, darf der Kunde/Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung der Newroom Media GmbH übertragen.

(3) Gleiches gilt für die Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag.

(4) Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel, sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen unverzüglich anzuzeigen.

§22 Änderungsvorbehalt

(1) Die Newroom Media GmbH ist berechtigt, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit einseitig zu ändern.

(2) Die Newroom Media GmbH wird Änderungen nur dann vornehmen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist, insbesondere aufgrund von Änderungen in der Rechtsprechung, neuerer technischer Entwicklungen oder sonstiger gleichwertiger Gründe.

(3) Die Newroom Media GmbH weist den Kunden auf die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Widerspricht dieser nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die Änderungen als anerkannt. Widerspricht der Kunde, so ist die Newroom Media GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat ordentlich zu kündigen.